SCHWEIGEPFLICHT

In vollem Vertrauen

Sie können uns alles erzählen und niemand Aussenstehender wird etwas erfahren. Alle Mitarbeitenden der Opferberatung Zürich unterstehen der gesetzlichen Schweigepflicht. Wir behandeln alle Informationen vertraulich und geben Auskünfte an Dritte nur mit schriftlichem Einverständnis des Opfers. Eine Ausnahme bildet das Melderecht, von dem jedoch nur im äussersten Notfall Gebrauch gemacht wird.

Impressionen Opferberatung Zürich